Allgemeine Geschäftsbedingungen | Haftungsausschluß | Datenschutzerklärung | Lizenzbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Ihren Auftraggebern sind ausschließlich diese AGB maßgebend; etwaige hiervon abweichende  Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden auch dann nicht anerkannt, wenn Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
1.2 Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen von bestätigten Aufträgen und abgeschlossener Verträge wie auch dieser AGB bedürfen der Schriftform.
1.3 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
1.4 Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

2. Auftragserteilung und Durchführung
2.1 Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, etwaige einzuhaltende Termine und/oder Fristen, die Vergütung sowie etwaige weitere Konditionen  werden in einem Einzelvertrag, bzw. einer Auftragsbestätigung festgelegt.
2.2 Die Ziffern 10 und 11 dieser AGB gelten insbesondere, wenn der Auftragnehmer mit der System-, Anwendungs- oder Organisationsberatung und/oder mit der  Erstellung, Lieferung bzw. Überlassung einzelner in sich abgeschlossener Software-Programme oder -Teile beauftragt wird. Bestimmungen eines zwischen   den Parteien abgeschlossenen Vertrages gehen diesen Bestimmungen im Zweifel vor.

3.  Unmöglichkeit, Verzug
3.1 Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, sowie bei nicht vorhersehbaren und von ihr nicht zu   vertretenden Leistungshindernissen) nicht in der Lage, die in einem Einzelvertrag übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen und ist dies auch   innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Einzelvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.   Ein solches Kündigungsrecht steht beiden Parteien zu, wenn die Erbringung von in einem Einzelvertrag vereinbarten Leistungen aus Gründen, die keine   Partei zu vertreten hat, nicht erfolgen kann und diese auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist.
3.2 In den zuvor genannten Fällen behält der Auftraggeber den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten   Teilleistungen, der Auftragnehmer seinen anteiligen Vergütungsanspruch.
3.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden unter dem Tag der Lieferung,   Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
4.2 Alle Rechnungen sind ohne jeden Abzug mit Ihrem Zugang bei dem Auftraggeber, spätestens jedoch mit dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel, zur   Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen stets auf die älteste noch offene Verbindlichkeit.
4.3 Bei Bereitstellung großer Auftrags- bzw. Liefermengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen (auch Fremdsoftware) kann hierfür Vorauszahlung   verlangt werden.
4.4 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber   berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der   Vorlage verlangt werden.
4.5 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der   Auftrag nicht erteilt wird.
4.6 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten   unverändert bleiben.
4.7 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im   Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

5. Zahlungsverzug
5.1 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung   höherer Zinsen und Verzugsschäden aus anderem Rechtsgrund bleibt hiervon unberührt.
5.2 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die auf eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers schließen lassen, so kann der   Auftragnehmer für alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofortige Zahlung verlangen. In diesem Fall ist der   Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung noch ausstehender Leistungen von der Vorauszahlung des Auftraggebers innerhalb angemessener Frist abhängig   zu machen. Läuft die Frist fruchtlos ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom jeweiligen Einzelvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

6. Lieferung
6.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für   Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben   worden ist.
6.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die   Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.3 Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist   kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich   Vorleistung und Material) verlangt werden.
6.4 Betriebsstörungen (sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers) insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie   alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der   Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber  sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen   aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6.6 Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369   HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

7. Mängel, Beanstandungen (für Software & IT-Service gilt Ziffer 10 und 11 ergänzend)
7.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu   prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um   Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder   erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
7.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu   finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk   verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
7.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung   verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem   Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung  oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom   Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen   Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den   Auftraggeber ohne Interesse ist.
7.5 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt   für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
7.6 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den   jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den   Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht   bestehen oder nicht durchzusetzen sind.
7.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden (nicht Hard- und Software). Berechnet wird die gelieferte  Menge.

8. Verwahrung, Versicherung
8.1 Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger   Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin verwahrt.
8.2 Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich   behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.3 Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

9. Eigentum, Urheberrecht, Verschwiegenheit
9.1 Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Betriebsgegenstände, eigenen Skizzen, Reinzeichnungen, Lithos, Daten und   dergleichen, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
9.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der   Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9.3 Der Auftragnehmer kann auf den Vertragsgegenständen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber   kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
9.4 Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich gegenüber Dritten über alle bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle   bekanntgewordenen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen des Auftraggebers, während und auch nach Beendigung der Tätigkeit, Stillschweigen zu   bewahren.

10. Software & IT-Service: Untersuchungspflicht, Leistungsumfang
10.1 Ist der Kunde Kaufmann, so ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und jede andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu   testen und erkennbare Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei Mängeln, die nicht einfach reproduzierbar sind, wird der Auftraggeber ausreichendes Material in maschinenlesbarer Form, sowie dokumentiert und   mit detaillierten Beispielen zur Verfügung stellen.
10.2 Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
10.3 Für alle Hard- und Softwareprodukte werden die jeweils gültigen und beigefügten Lizenz- und Garantiebestimmungen Vertragsbestandteil und gehen den   Bestimmungen dieser AGB im Zweifel vor. Bei Beanstandung dieser Produkte muss sich der Kunde direkt an den Lizenzgeber/Hersteller wenden.

11. Software & IT-Service: Abnahme, Gewährleistung, Haftung
11.1 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein Werk, so hat der Auftraggeber dieses nach Bereitstellung/Installation und der Mitteilung der   Fertigstellung abzunehmen. Verweigert der Kunde die Abnahme, so hat er unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Werktagen nach   Bereitstellung/Installation, konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb dieses Zeitraumes weder eine  Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung ein, so gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht   verweigern.
11.2 Im Falle eines Kaufvertrages über Standardsoftware hat die Abnahme unverzüglich nach Ablieferung zu erfolgen.
11.3 Die Produktivsetzung des Werkes, bzw. im Falle von Standardsoftware die Installation und/oder der erstmalige Einsatz des Werkes durch den   Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, stehen der Abnahme gleich.
11.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, der unterschiedlichen Hardwarekonfigurationen und   wegen Ihrer hohen Komplexität nicht immer fehlerfrei ausgeliefert werden kann.
11.5 Handelt es sich bei dem geschlossenen Einzelvertrag um einen Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, aufgetretene Mängel nach eigener Wahl   durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.
11.6 Ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl   berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
11.7 Erbringt der Auftragnehmer Leistungen, die nicht unter seine Gewährleistungspflicht fallen, ist er berechtigt, diese dem Auftraggeber gemäß den   Bedingungen des Einzelvertrages in Rechnung zu stellen.
11.8 Für Schäden aus Unvermögen, Verzug, Unmöglichkeit oder der Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten wird die Haftung des Auftragnehmers bzgl. der  in Ziffer 2 genannten Leistungen auf die Höhe der jeweiligen vertraglichen Vergütung sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im   Rahmen von Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
11.9 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung   von Datensicherungen eingetreten wäre.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
12.2 Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Parteien   verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die den beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem   Vertragsziel am nächsten kommt.
12.3 Hinweis gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz):
Im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen speichern und verarbeiten wir Auftrags- und Kundendaten mittels EDV.
Überlassene Daten und Datenträger werden sicher aufbewahrt und nach Auftragsbeendigung vernichtet.

Die Vertragssprache ist Deutsch.


Haftungsausschluss

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6.1 Ihr Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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6.1.1 zu welchen Zwecken diese personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

6.1.2 die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden;

6.1.3 die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

6.1.4 die geplante Speicherdauer der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls hierzu keine konkreten Angaben möglich sind, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

6.1.5 das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Bestehen eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen der Datenverarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

6.1.6 das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde (Zuständig ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem Wir unseren Sitz haben - Anschriften und Links finden Sie hier);

6.1.7 sämtliche verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person (also Ihnen) erhoben werden;

6.1.8 das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

6.2 Ihr Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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6.3 Ihr Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie können von dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und dieser ist verpflichtet, diese personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

6.3.1 Löschungspflicht
6.3.1.1 Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

6.3.1.2 Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

6.3.1.3 Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

6.3.1.4 Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

6.3.1.5 Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

6.3.1.6 Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

6.3.2 Information an Dritte
Hat der Verantwortliche der Datenverarbeitung die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

6.3.3 Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

6.3.3.1 zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

6.3.3.2 zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche der Datenverarbeitung unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

6.3.3.3 aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

6.3.3.4 für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

6.3.3.5 zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6.4 Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

6.4.1 wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

6.4.2 die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

6.4.3 der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

6.4.4 wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

6.5 Ihr Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.6 Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen der Datenverarbeitung, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

6.6.1 die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b beruht und

6.6.2 die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit, haben Sie außerdem das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen der Datenverarbeitung einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Dieses Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung übertragen wurde.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

6.7 Ihr Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.8 Die Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

6.8.1 für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

6.8.2 aufgrund von Rechtsvorschriften der europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

6.8.3 mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in 6.8.1 und 6.8.3 genannten Fälle trifft der Verantwortliche der Datenverarbeitung angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

6.9 Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


Lizenzbedingungen / Lizenzvertrag

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement oder "EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und Concept Case für die diesem EULA beiliegende Software, die Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien, Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format und internetbasierte Dienste umfasst ("Software"). Der Software liegt möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu diesem EULA bei.
DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN.

1. EINWILLIGUNG ZUR ÜBERTRAGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (GEMÄSS §4 BDSG)
Das Lizenz-Programm (nachfolgend Software genannt) überträgt in regelmäßigen Abständen den Lizenzschlüssel zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Software an eine Datenverarbeitungsanlage von Concept Case (nachfolgend "Lizenzgeber") und wird dort automatisiert verarbeitet. Mit Annahme dieser Lizenzbedingungen erteilt der Nutzer die Einwilligung zur Übertragung der vorstehend genannten Daten.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Dem Kunden (nachfolgend "Lizenznehmer") wird vom Lizenzgeber weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Concept Case ist alleinige und ausschließliche Eigentümerin des Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.

2.2 Die Software ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt.

3. LIZENZ-AUSÜBUNG
Der Lizenznehmer darf das Produkt zur selben Zeit nur auf einen Computer oder bei einer Mehrplatzlizenz auf der dort erlaubten Anzahl von Computern einsetzen. Eine physikalische Übertragung des Produktes ist zulässig, jedoch keinesfalls eine elektronische, etwa innerhalb eines Netzwerkes. Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken anfertigen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software verwenden. Er wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,- an Concept Case zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.

3.1 Falls die registrierte Version der Software über ein Netzwerk zur Ausführung bereit steht, so muss die Anzahl Ihrer Lizenzen für die Software größer oder gleich der Anzahl der physischen PCs, Server und Terminal-Clients sein, auf denen sie ausgeführt werden kann. Wenn die Software z.B. auf 10 verschiedenen PCs oder Terminal-Clients im Netzwerk ausgeführt werden kann, so benötigen Sie mindestens 10 Lizenzen, unabhängig davon, ob die Software tatsächlich gleichzeitig auf allen PCs ausgeführt wird. Für einige unserer Produkte bieten wir spezielle Clientlizenzen an, über die zusätzliche Nutzer lizenziert werden können.

3.2 Es sind Mehrbenutzerlizenzen unserer Software erhältlich, bei denen eine Lizenz wesentlich billiger ist als beim Kauf von Einzellizenzen. Eine Mehrbenutzerlizenz darf nur an einem Standort und nur von einer Firma (juristische Person) genutzt werden, also nicht auf mehrere Standorte aufgeteilt werden und nicht durch Mutter- oder Tochtergesellschaften mit genutzt werden.

3.3 Eine Standort-Lizenz erlaubt es Ihnen die Software auf allen Computern an einem Standort (Stadt) zu verwenden. Wenn beispielsweise Ihre Firma Ihren Hauptsitz in Nürnberg hat, darf die Software auf allen Firmen PCs in Nürnberg installiert und ausgeführt werden. Für einen weiteren Standort in einer anderen Stadt wird jedoch eine weitere Standort-Lizenz gebraucht.

4. SCHUTZRECHTE
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von Concept Case an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

5. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Das Produkt ist getestet und weist die in der Kurzdokumentation beschriebenen Funktionen auf. Concept Case übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Obwohl die Software ausgiebig getestet worden ist, können auf Grund der vielfältigen Hardware- und Softwareumgebungen, in denen die Software benutzt werden kann, keinerlei Garantie- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Concept Case übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.

5.2 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder Concept Case anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

5.3 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. Concept Case gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Concept Case haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ist Concept Case nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen.

5.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens Concept Case angebotenen und online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.

5.5 Es gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen: Concept Case haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. ERWEITERTE NUTZUNGSBEDINGUNGEN BEI ABSCHLUSS EINES ABONNEMENTVERTRAGES
Bei Abschluss eines Abonnementvertrages mit Concept Case oder einem dazu autorisierten Dritten über die zeitlich begrenzte Nutzung der Software gelten die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ergänzend zu den Regelungen des Abonnementvertrages. Die Nutzung der Software ist in jedem Falle durch die Laufzeit des Abonnementvertrages zeitlich begrenzt; endet der Abonnementvertrag, so endet damit auch gleichzeitig das Nutzungsrecht des Lizenznehmers an der Software. Die Bestimmungen der § 3 und § 10 dieses Lizenzvertrages bleiben davon unberührt, sodass Concept Case bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages das Nutzungsrecht auch bei Bestehen eines Abonnementvertrages widerrufen und den Lizenzschlüssel sperren kann. Die Regelungen in § 5 dieses Lizenzvertrages gelten bei Abschluss eines Abonnementvertrages nicht. Aktualisierungen der Software erfolgen grundsätzlich online; ein Anspruch auf Übersendung z.B. einer CD-ROM besteht in keinem Fall.

7. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages, so kann Concept Case diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien nach Wahl an Concept Case zurückzusenden oder diese zu zerstören.

8. EIGENSCHAFTEN
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur allgemeine Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Nürnberg als vereinbart.

9.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Über uns

Als mittelständiges Softwareunternehmen entwickelt Concept Case mit Sitz in Nürnberg Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Und wir bieten mehr: Für alle Leistungen, von der Konzeption über die Installation (auch Testversionen) bis hin zur Schulung vor Ort stehen wir beratend und unterstützend zur Seite.
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